TV Forsbach Tennis
Tennis im Herzen Forsbachs

Satzung

Satzung der Tennisabteilung des TV Forsbach 1914 e.V.


§ 1 Name - Sitz - Zweck - Farben - Geschäftsjahr


Die Tennisabteilung ist eine Abteilung des TV Forsbach 1914 e.V. mit dem Sitz in Forsbach, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Bergisch Gladbach (VR 1053) und bezweckt die Pflege des Amateur-Tennissports unter besonderer sportlicher Förderung der Jugendlichen; sie verfolgt ebenso wie der Gesamtverein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Regelung in der Abgabenordnung 1977 über steuerbegünstigte Zwecke. Die Farben der Abteilung sind grün-weiß, das Geschäftsjahr deckt sich mit dem des Gesamtvereins und entspricht dem Kalenderjahr.


§ 2 Zuständigkeit der Abteilung

Die Abteilung regelt im Sinne des § 2 Abs. 3 der Satzung des TV Forsbach selbständig ihre Aufgaben. In ihre Zuständigkeit fällt insbesondere
a) die Organisation der Abteilung
b) die Festsetzung der Tennisbeiträge und des Eintrittsgeldes
c) die Erhebung der Umlagen
d) die Regelung des Spielbetriebes und der Platzbenutzung.

§ 3 Organe der Abteilung

1. Die Abteilung hat folgende Organe
a) die Mitgliederversammlung
b) den Abteilungsvorstand
2. Der Abteilungsvorstand besteht aus
a) dem Vorsitzenden
b) dem Sportwart
c) dem Jugendwart
d) dem Kassenwart
Daneben können bis zu 3 Beisitzer gewählt werden.
Der Abteilungsvorstand bestellt eines seiner Mitglieder zum Vertreter des Vorsitzenden.
3. Der Abteilungsvorstand wird auf 2 Jahre gewählt.

§ 4 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden einberufen und tritt einmal im 1. Quartal des Kalenderjahres zusammen. Die Einladung erfolgt spätestens 2 Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Anträge, die den Bestand der Tennisabteilung berühren, die Satzung ändern sollen oder erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, insbesondere Beitragserhöhungen, Umlagen, größere Kreditaufnahmen müssen in der Einladung ausdrücklich genannt sein. Andere Anträge müssen bis 5 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung bei der Abteilungsleitung eingehen.
2. Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht des Abteilungsvorstandes und den Bericht der Kassenprüfer entgegen. Sie beschließt - auf Antrag in geheimer Anstimmung - mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder über
a) die Entlastung des Abteilungsvorstandes
b) die Wahl der Mitglieder des Abteilungsvorstandes
c) die Wahl von 2 Kassenprüfern
d) Eintritts-, Beitrags- und Umlagenhöhe
e) sonstige Anträge
3. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Abteilungsvorstand oder von 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder der Tennisabteilung einberufen werden. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 5 Leitung der Abteilung

1. Der Abteilungsvorstand verwirklicht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und führt die laufenden Geschäfte der Tennisabteilung.
Angelegenheiten, die Auswirkungen auf den Gesamtverein haben, sind gemeinsam mit dem Gesamtvorstand des Vereins zu entscheiden.
2. Der Vorsitzende beruft regelmäßig Abteilungsvorstandssitzungen ein, die mindestens einmal im Monat stattfinden sollen. Die Beschlüsse des Abteilungsvorstandes werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefaßt. Beschlußfähigkeit setzt die Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern voraus. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
3. Der Vorsitzende ist zu allen Entscheidungen ermächtigt, die keinen Aufschub bis zu einer Sitzung des Abteilungsvorstandes dulden.
Die anderen Mitglieder des Abteilungsvorstandes führen ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbständig durch; bei Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung handeln sie gemeinsam mit dem Vorsitzenden.

§ 6 Eintrittsgeld - Beiträge - Umlagen

1. Das Eintrittsgeld und die Beiträge der Tennisabteilung, deren Fälligkeit sowie evtl. Säumniszuschläge werden alljährlich von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgesetzt. Während eines Geschäftsjahres eintretende oder ausscheidende Mitglieder haben die festgesetzten Beiträge und Umlagen für das Kalenderjahr voll zu entrichten.
2. Die Mitgliederversammlung hat das Recht, zur Deckung besonderer Ausgaben eine Kostenumlage, die in einem Kalenderjahr max. den Betrag des festgesetzten Mitgliedsbeitrages ausmachen darf, zu beschließen.
3. Der Abteilungsvorstand kann in begründeten Einzelfällen das Eintrittsgeld und die Beiträge ermäßigen oder vorübergehend erlassen.

§ 7 Mitgliedschaft

1. Über die Aufnahme in die Tennisabteilung entscheidet der Abteilungsvorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstandes des TV Forsbach im Rahmen der von der Mitgliederversammlung gesetzten Höchstgrenzen.
2. Austritt ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Abteilungsvorstand jeweils zum Jahresende möglich.
3. Durch einstimmigen Beschluß des Abteilungsvorstandes nach Anhörung des Betroffenen kann ein Mitglied aus der Tennisabteilung ausgeschlossen werden.
§ 8 Satzungsänderung - Auflösung der Abteilung
1. Satzungsänderungen bedürfen der 3/4 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, mindestens jedoch der Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder der Tennisabteilung.
2. Ist die für eine Satzungsänderung erforderliche Mehrheit der Mitglieder nicht erschienen, so kann auf Beschluß der Mitgliederversammlung zu einer neuen außerordentlichen Mitgliederversammlung, die nicht eher als zwei und nicht später als sechs Wochen danach stattfindet, eingeladen werden. In dieser Sitzung entscheidet die 3/4 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.


§ 9 Sonstiges

Alle nicht besonders angesprochenen Fragen regeln sich entsprechend der Satzung des Gesamtvereins.


§ 10 Inkrafttreten der Abteilungssatzung

1. Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung der Tennisabteilung am 4. März 1980 beschlossen.
Der Vorstand des TV Forsbach hat entsprechend § 2 Abs. 2 der Satzung des TV Forsbach die Selbstverwaltung der Tennisabteilung im Rahmen der Bestimmungen der vorliegenden Abteilungssatzung bestätigt.


E-Mail
Karte
Instagram